Mietbedingungen

Wir gewährleisten innerhalb der Mietzeit die Funktionsfähigkeit der Anlage, vorausgesetzt, die Anlage wird von geschultem Fachpersonal nach Norm aufgebaut, bedient, behandelt und gewartet. Dazu gehört bei längeren Mietzeiten der Austausch der Batterien der Funk-Melder durch den Mieter sowie auch die eventuelle Reinigung und Wartung der Rauchmelder beim Hersteller.

Störungen können uns während der normalen Bürozeiten auf die auf der Webseite hinterlegte Telefonnummer und E-Mail Adresse gemeldet werden. Ein Notdienst ist nicht vorgesehen.

Die Montage kann durch unsere Monteure nach Aufwand erfolgen. Standardmäßig sind unsere Monteure mit Leitern bis 3,5 m Arbeitshöhe ausgestattet. Größere Höhen sind vorher abzustimmen. Montage und Planung der Anlage wird angelehnt an DIN14675. Wir sind jedoch nicht zertifiziert.

Bei Schäden durch Wassereintritt, Überspannung, unerlaubter Manipulation der Geräte oder mechanisch verursachten Schäden (z.B. durch Kollision) berechnen wir den vollen Aufwand für die Behebung der Schäden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass auftretende Störungen bei Bedarf durch geschultes Fachpersonal behoben werden, bzw. an uns gemeldet werden. Schäden / Folgeschäden, die entstehen durch Nichtbeachtung von Störungen, z.B. leere / ausgelaufene Batterien, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Der Mieter ist auch verantwortlich für die Bereitstellung eines entsprechend gesicherten und temperierten Platzes für die Anlage. Schäden durch Temperatur, Schädlingsbefall, Verbiss, etc. sind ebenfalls vom Mieter zu tragen.

Der Rückbau der Anlage ist nicht im Mietpreis inkludiert und muss entweder fachmännisch in Eigenleistung erfolgen oder wir führen dies durch mit einer Abrechnung nach Aufwand.

Damit eine für beiden Seiten angemessene Planung möglich ist, sollte der Abbau der Anlage mind. 4 Wochen vorher abgestimmt werden.

Nach Beendigung der Mietdauer müssen alle Teile durch den Kunden vollständig und in einwandfreiem funktionstüchtigem Zustand an uns zurückgeführt werden. Dazu zählen ebenfalls die Batterien der Funkempfänger. Sollten Teile fehlen oder beschädigt zurückgeführt werden, müssen diese selbstverständlich voll erstattet werden.

Voraussetzungen
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbebetreibende, ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen. Bei Privatkunden bitten wir vor Bestellung um Kontaktaufnahme, wir werden Ihnen den nächstgelegenen Vertriebspartner mitteilen.

Bei der Angebotslegung nicht angezeigte Anforderungen an Dokumentation können zu Mehrkosten führen.

Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit dem Versand der Anlage und endet mit der eingehenden Rücklieferung der Anlage. Die beauftragte Mietdauer wird unabhängig von der Rücklieferung oder dem Vertragsende vollständig berechnet. Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen behalten wir uns das Recht vor, das Miet-Verhältnis vorzeitig zu beenden und die Anlage zurückzunehmen. Erfolgt die Rücklieferung nach der beauftragten Mietdauer, so verlängert sich die Miet-Dauer automatisch monatlich.

Rücksendeadresse

7systems GmbH
Warenannahme
Fraunhoferstraße 2
51647 Gummersbach

Zahlungsbedingungen
Zahlung durch Vorkasse.

Die Monatlichen Mietgebühren sind als Nettopreise ausgewiesen.

Die unter den Produkten aufgeführten Monats-Mietpreise gelten immer für volle Monate. Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate. Für das erste halbe Jahr oder für kürzere Mietzeiten ist die Miete nach Versand der Anlage fällig, weitere Miet-Raten werden dann jeweils im Voraus halbjährlich berechnet und auch fällig.

Bei Stornierung einer versandbereiten Anlage, wird eine Monatsmiete fällig.

Lieferung

Die Zustellung der Anlage erfolgt je nach Umfang in einem oder mehreren Paketen über den Zustelldienst DHL. In Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.

Eine Abholung der Anlage ist möglich, aber vorher abzustimmen.

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Hinweis zum Empfang der Übertragungsgeräte

Unsere Übertragungsgeräte sind vorbereitet für Übertragung bei Standardempfangsbedingungen.

Sollte an der Montage-Location kein Handyempfang bestehen, so ist unklar, ob die Übertragung zuverlässig durchgeführt werden kann.

Es ist natürlich jederzeit möglich die Übertragungsgeräte mit einer Außenantenne zu ergänzen, dies bedeutet allerdings einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand – je nach Wand und nötiger Abdichtung.

Potentiell ist es daher sinnvoll dies durch ein anderes Unternehmen durchführen zu lassen.

Die Übertragungsgeräte können auch normalerweise über LAN übermitteln. Dies sollte unter Berücksichtigung Ihrer IT-Umgebung frühzeitig geklärt werden.

Wir bemühen uns, Sie hinsichtlich der Funktionalität der Anlage zu unterstützen. Wir können aber insbesondere für den Funkempfang der Komponenten und für die Mobilfunkverbindung des Wählgeräts keine Garantie übernehmen.